Achtung: Haftung für nicht normkonforme Hallenbeleuchtung

Als Unternehmer planen bzw. errichten Sie Hallenbeleuchtungen? Dann haben Sie sich bestimmt schon mit der Haftungsfrage für die normkonforme Ausführung von LED-Hallenbeleuchtungen beschäftigt, oder?

In unserer sehr eng normierten Zeit gibt es genaue Vorgaben und Richtlinien für viele Bereiche unseres Arbeitslebens – so auch für die Beleuchtung von Hallen und Arbeitsplätzen. Die Planer und Errichter haften für die Einhaltung der normkonformen Ausführung und sind dafür verantwortlich, die Beleuchtungsanlagen den Normen entsprechend zu planen und umzusetzen.

Um diesen Anforderungen zu entsprechen, bietet Spektra LED fachgerechte Unterstützung – bei der Planung mit Lichtberechnungen und bei der Umsetzung mit geeigneten LED-Leuchten.

Die Analyse von sehr vielen am Markt erhältlichen LED-Produkten zeigt laut Spektra LED eindeutig auf, dass mit diesen eine normkonforme Ausführung kaum machbar ist. Der Grund dafür ist, dass mit den meisten Leuchten der geforderte Blendwert nicht erreicht wird. Nach wie vor gibt es LED-Leuchten mit zu geringem Farbwiedergabeindex und auch die effektiven Beleuchtungsstärken der analysierten Leuchten sind sehr unterschiedlich ausgefallen. Messungen ergaben bis zu 25 % weniger Lux bei gleichen technischen Angaben bzw. Voraussetzungen.

Hochwertige LED-Leuchten mit einer umfassenden Lichtplanung schützen das ausführende Unternehmen vor späterer Haftung und erfreuen den Kunden und seine Mitarbeiter mit exzellentem Licht.

Auszug aus dem Spektra LED-Produktportfolio – Herstellerangaben zur Aurora HighBay Serie:

–  Lebensdauer: 100.000 h (L80)
–  bis zu 10 Jahren Vollgarantie
–  12 Jahre Ersatzteilgarantie
–  bis zu 150 lm/W
–  Blendwert UGR: <22
–  ZigBee Lichtsteuerung mit Tageslicht- und Bewegungssensoren


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