KPC Förderung

Der gemeinsame Weg zur LED Beleuchtungs-Förderung

Die Firma SpektraLED begleitet Sie:

  • von Bestandsaufnahme
  • über Lichtplanung
  • über Angebotslegung
  • bis hin zur Förderabwicklung.

Die KPC-Förderung erhalten Sie bei der Umrüstung Ihrer Bestandssysteme, wie:

Hallen­beleuchtung

Büro­beleuchtung

Arbeitsplatz­beleuchtung

Allgemeine Beleuchtung

Parkhaus­beleuchtung

und vieles mehr ...

Allgemeines zur Förderung der KPC

Gefördert wird die Umstellung von konventionellen Beleuchtungsanlagen auf neue LED-Systeme in bestehenden, betrieblich genutzten Gebäuden sowie die zusätzliche Installation von Lichtsteuerungssystemen. Die gesamte Anschlussleistung der installierten LED-Leuchten muss mind. 0,5 kW und weniger als 20 kW betragen (Bei Leistung von mehr als 20 kW verringert sich der Fördersatz).

Die Einreichung zur Förderung erfolgt nach Umsetzung der Maßnahme, wobei das Rechnungsdatum für die Schlussrechnung der Hauptanlagenteile (z.B. LED-Leuchten, Schalt- und Steckgeräte, Steuerung) nicht mehr als sechs Monate zurückliegen darf.

Die Förderung beträgt 500 Euro/kW Anschlussleistung. Bei gleichzeitiger Umsetzung einer Lichtsteuerung beträgt die Förderung 600 Euro/kW Anschlussleistung. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausbezahlt und ist mit 30% der Investitionskosten begrenzt.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.

Was wird gefördert

  • Der Austausch von konventionellen Beleuchtungsanlagen auf neue LED-Systeme
  • Die Anwendung von Lichtsteuerungssystemen
    (z.B. bewegungsaktivierte / tageslichtabhängige Steuerung)
  • Die verbauten LED-Systeme müssen zumindest folgende technische Anforderungen erfüllen:
    • Effizienz 100 lm/W
    • Farbwiedergabe CRI 80
    • Lebensdauer 50.000 h L80 B50

Förderungsfähige Kosten

Die förderungsfähigen Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für die LED-Systeme sowie für Planung und Montage.

Förderungsfähige Anlagenteile

NICHT Förderungsfähige Anlagenteile

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

Die Antragstellung für die Förderung kann erst nach der Umsetzung der Maßnahmen erfolgen. Das Rechnungsdatum der Hauptleistung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als sechs Monate zurückliegen.

Die Antragstellung inkl. aller Endabrechnungsunterlagen (siehe unten) erfolgt ausschließlich online unter https://www.meinefoerderung.at/webforms/led. Die Investitionen müssen zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen und vollständig bezahlt sein.

CHECKLISTE End­abrechnungs­unterlagen

1. Leuchtenaufstellung

Unterfertigtes und vollständig ausgefülltes Formular „Leuchtenaufstellung“
Zu finden unter https://www.meinefoerderung.at/webforms/led_standard

2. Planerbestätigung

Das vollständig ausgefüllte und vom Lichtplaner unterfertigten Formular „Planerbestätigung“
Zu finden unter https://www.meinefoerderung.at/webforms/led_standard

3. Befugte Firmen

Angebot oder Kostenschätzung von befugten Firmen

Bitte beachten Sie, dass die Angaben in der Leuchtenaufstellung mit denen der Angebote und den Produktdatenblättern der beantragten Leuchten übereinstimmen (z.B. Anzahl der Leuchten, Leuchten-Type), um Rückfragen zu vermeiden und eine schnelle Abwicklung zu gewährleisten.

Weitere Förderungs­bestimmungen

  • Die eingesetzten LED-Systeme müssen die CE-Kennzeichnung aufweisen.
  • Die Förderung wird als De-Minimis Beihilfe ausbezahlt.
  • Unterliegt der Antragsteller den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes, so sind diese einzuhalten.
  • Im Falle einer Contracting- oder Leasingfinanzierung ist der entsprechende Vertrag vorzulegen und ein Nachweis über bereits bezahlte Raten zu führen.
  • Bitte beachten Sie, dass Maßnahmen, die im Sinne des Bundesgesetzes über die Steigerung der Energieeffizienz bei Unternehmen dem Bund (Bundes-Energieeffizienzgesetz – EEffG) als Endenergieverbrauchseinsparungen gemäß §5(1)17 anrechenbar sind und im Zusammenhang mit dem zu fördernden/geförderten Vorhaben stehen, zur Gänze dem Klima- und Energiefonds als strategische Maßnahme angerechnet werden müssen. Eine Anrechnung durch Dritte, insbesondere durch Übertragung zum Zwecke der Anrechnung auf Individualverpflichtungen gemäß §10 EEffG, ist auch anteilig ausgeschlossen.
  • „DE-MINIMIS“-Förderungen unterliegen einer vereinfachten Förderungsberechnung. Ein Betrieb kann „De-minimis“- Förderungen im Gesamtausmaß von 200.000 Euro innerhalb von drei Steuerjahren erhalten. Für Unternehmen aus dem Sektor des Straßengütertransportverkehrs gilt die Grenze von 100.000 Euro. Die Höhe der bisher erhaltenen „De-minimis“- Förderungen wird im Online-Antrag abgefragt. Weitere Informationen über „De-minimis“ finden Sie unter umweltfoerderung.at/rechtliche-grundlagen-ufi.html.

Kontaktieren Sie uns jetzt für eine Förderung!

Spektra LED GmbH

Erlau 5
4770 Andorf, Austria

office@spektraled.at
T: +43 7766 500 32
F: +43 7766 500 32 99
www.spektraled.at

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