Umfangreiche Förderung für Sportstätten mit Fluter Sport

Durch den förderfähigen universal Modular-Fluter Sport wird die Restauration alter Plätze ein Erfolg.

Durch die sehr verschiedenen Plätze wurde ein System gesucht das sowohl einfach anpassbar, robust, langlebig und dennoch preislich auch für kleinere Vereine interessant bleibt.

Innerhalb der KPC-Förderung für die Restauration/Umstellung von Sportstätten auf LED muss ein Beleuchtungssystem zudem mindestens 10 Jahre Ersatzteilgarantie, eine gute Lichtausbeute von 120lm/W und eine niedrige Lichtverschmutzung haben um gefördert zu werden.

Vollständig anpassbar, durch und durch: Der Fluter Sport, mit Einzelmodulen auf einem Holm montiert, welche sowohl horizontal als auch vertikal eingestellt werden können. Der Holm selbst ist auf dem Gehäuse für die Elektronik montiert, welche nochmal horizontal komplett gedreht werden kann. Die  Grundbefestigung ist eine formstabile Konstruktion, welche auf nahezu allen gängigen Mastbefestigungen ohne Umbau anwendbar ist und je nach Masten Montage-Möglichkeit noch einmal vollständig vertikal drehbar ist.

Nur bezahlen was auch benötigt wird! Durch den Vorteil, dass die Module gemischt werden können, wird jeder Fluter exakt auf den Platz maßgeschneidert vorkonfektioniert und bereits fertig montiert geliefert. Durch diese exakte Anpassung, der anhand der Lichtplanung ermittelten Bedarfs und die Möglichkeit diese exakte auszurichten, kann mit wenigeren günstigeren Einzelmodulen dieselbe, oder sogar bessere Ausleuchtung erzielt werden als mit ebenwertigen großen teuren Modulen.

Alles aus einer Hand – Von der Anfrage , zur Lichtplanung, über das Einreichen des Antrages der Förderung, bis hin zur Anlieferung an ihren gewünschten Elektriker, begleitet Sie die Firma SpektraLED. Alternativ können auch zusätzliche Planung und Berechnungen für die (Lichtverschmutzung) ULOR ermittelt, oder eine Lichtmessung des Platzes durchgeführt werden.

Bis zu 50% Förderung durch das Förder-Kombi-Paket bestehend aus der KPC-Förderung “LED-Umstellung für Straßen- und Außenbeleuchtung, Sportstätten und Innenbeleuchtung ≥ 20 kW” und der OFV-Förderung “Infrastruktur-Subvention” (Nur Fußball-Plätze)

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